Chronik von Steinbach
1793

 

Das Steinbacher "Forstrefier" an der Ölsnitz

Quelle: Geroldsgrüner Blättla 21.06.2007 - Autor: Werner Munzert


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Nach den Angeben auf der Kadner´schen Forstkarte des Geroldsgrüner und Steinbacher "Refir" von 1793 hat der Steinbacher Forst damals 1.661 1/2 Tagwerk und 6 Quadratruten (1 Tagwerk = 360 Quadratruten). Im selben Jahr, im Bayreuther Fichtelgebirge wird ein Tagwerk Wald mit 0,48 ha gleichgesetzt, ein Tagwerk Waldgeräum entsprach aber 0,40 ha. Diese Maße werden wohl im nun schon preußischen Land, auf auch unserer Karte anzuwenden sein.

Demnach ist das Steinbacher Revier 797,5 ha oder rund 8qkm groß. Die Grenzen des Steinbacher Reviers sind nicht bekannt. Der Steinige Hügel, die Steinbacher Langenau, nach Westen bis zur Landkreisgrenze, die Hopperles Kohlstatt, Brändlein und Hügelein werden wohl dazu gehört haben.

Diese Karte dokumentiert den Grundbesitz der "Hochfürstlichen Waldung", sogar Grenzsteine sind eingezeichnet. Darin liegende Geräume sind deutlich dargestellt und fremder Wald als "Bauernhölzer" bezeichnet. Desshalb können wir erkennen das der Wald rechts der Ölsniz 1793 noch in Staatsbesitz befindet.

Auf dem "Brendlein" dokumentiert "Kaisers Hölzlein" mit Grenzsteinen markiertes Privateigentum. Diese Wiese, sie liegt auf der Kuppe im Wald, ist heute noch im 21.Jahrhundert im Besitz der Keyßerschen Nachfahren.

Der Steinbacher Dorfbach trennt das Brändlein vom Hügelein mit einer, im unteren Teil steilen, wilden Schlucht. Auch dieses allgemein "Hichela" genannt, ist hier als Staatswald dargestellt. Es wird begrenzt durch den zur Neumühle strömenden "Nussbach".

Irgendwann zwischen 1794 und 1831 kam Brendlein und Hügelein in Besitz der Steinbacher Gemeinde und man teilte es in kleine Parzellen auf.  Es ist bis heute leider unklar wann und warum dies geschah.

 

©HJL