Chronik von Steinbach
1802

Im Buch:

ist über Steinbach zu erfahren:

In dieser Zeit gehört Steinbach zum "Amt Thierbach" ebenso wie die Orte Bobengrün, Burgstein, Dürrenwaid, Erlaburg, Fichten, Gerlas, Geroldsgrün, Geroldsgrün Hoher Ofen, Geroldsgrüner Mühle, Horwagen, der obere und untere Kaißerhammer, Lochau, Neue Mühle, Oberhalb Geroldsgrün, Thierbacher Hammer, Thierbacher Mühle, Weidenstein, Ziegelhütte, nebst noch einigen außer dem Lichtenberger Territorium liegenden Lehen.

 

23.12.1802

König Maximilian I. führte im Königreich Bayern die allgemeine Schulpflicht ein.

Die Schulpflicht bezieht sich auf alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, deren Eltern Schulgeld zu zahlen haben. Vor der Entlassung legen die Schüler eine Prüfung ab. Für alle Kinder von 12 bis 18 Jahren ist der Besuch von Sonntagsschulen vorgeschrieben.

Zu dieser Zeit wurden in Steinbach im Privathaus Nr.54  von Schulhalter Johann Andreas Oelschlegel die Kinder unterrichtet. Dieser machte diese Arbeit seit 1797 und noch bis 1814 bis das erste Schulhaus in Steinbach seinen Betrieb aufnahm.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Personen in den Ortschaften (meist Bauern) von der Bevölkerung zum Schulhalter ernannt.
Ab der Einführung der Schulpflicht wurden Schullehrer und Schulverweser eingesetzt. Schulverweser waren noch nicht fertig ausgebildete Lehrer und wurden in sehr kleinen Dorfschulen, oder als 2.Lehrkraft in Schulen mit Ober- und Unterklasse eingesetzt.
In manchen Orten gab es auch nur einen "Winterschulverweser", dann wenn der Schulverweser im Sommer wegen z.B. landwirtschaftlichen Tätigkeiten aus Zeitmangel keinen Unterricht geben konnte.

 


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